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   VGH Bayern, 22.11.2023 - 24 ZB 23.1112   

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VGH Bayern, 22.11.2023 - 24 ZB 23.1112 (https://dejure.org/2023,35858)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.11.2023 - 24 ZB 23.1112 (https://dejure.org/2023,35858)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. November 2023 - 24 ZB 23.1112 (https://dejure.org/2023,35858)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 5; BBhV § 6; BBhV § 23 Abs. 1; BBhV Anlage 9
    Begrenzte Beihilfe für Krankengymnastik nach der Bobath-Methode

  • rewis.io

    Beihilfe, Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2023 - 24 ZB 23.1112
    Vorbeugende Klagen sind daher nur zulässig, wenn der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (stRspr.; vgl. BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 35.07 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2023 - 24 ZB 23.1112
    Solche liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32 m.w.N.) und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2023 - 24 ZB 23.1112
    Solche liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32 m.w.N.) und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2023 - 24 ZB 23.1112
    Solche liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32 m.w.N.) und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2023 - 24 ZB 23.1112
    Klagen, mit denen vorbeugend Rechtsschutz begehrt wird, erfordern nach ständiger Rechtsprechung ein entsprechend qualifiziertes, d.h. gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerwG, U.v. 7.5.1987 - 3 C 53.85 - juris Rn. 25; B.v. 20.9.1989 - 9 B 165.89 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2023 - 24 ZB 23.1112
    Soweit die Klägerin eine Klärungsbedürftigkeit der Frage eines Verstoßes der Begrenzung der Beihilfefähigkeit für Heilmittel auf einen Höchstbetrag gemäß § 23 Abs. 1 i.V.m. Anlage 9 BBhV gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn aufwirft, wurde dies bereits höchstrichterlich verneint (vgl. BVerwG, U.v. 2.4.2014 - 5 C 40.12 - juris).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 2 C 127.07

    Kürzung der Beihilfe um die sogenannte Praxisgebühr; Alimentationsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2023 - 24 ZB 23.1112
    Die Fürsorgepflicht verlangt aber nicht, dass Aufwendungen in Krankheits- bzw. Pflegefällen durch ergänzende Beihilfen vollständig gedeckt werden oder dass die von der Beihilfe nicht erfassten Kosten in vollem Umfang versicherbar sind (vgl. BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 2 C 127.07 - juris Rn. 8,12; U.v. 10.6.1999 - 2 C 29.98 - juris Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2023 - 24 ZB 23.1112
    Der Beamte muss wegen des ergänzenden Charakters der Beihilfe insoweit auch Härten und Nachteile hinnehmen, die sich aus einer pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht - hier in Gestalt von Höchstbeträgen - ergeben und keine unzumutbare Belastung bedeuten (vgl. BVerwG, U.v. 3.7.2003 - 2 C 36.02 - juris Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98

    Beihilfe, beamtenrechtliche - für Fahrkosten; Fahrkosten, beamtenrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2023 - 24 ZB 23.1112
    Die Fürsorgepflicht verlangt aber nicht, dass Aufwendungen in Krankheits- bzw. Pflegefällen durch ergänzende Beihilfen vollständig gedeckt werden oder dass die von der Beihilfe nicht erfassten Kosten in vollem Umfang versicherbar sind (vgl. BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 2 C 127.07 - juris Rn. 8,12; U.v. 10.6.1999 - 2 C 29.98 - juris Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 08.11.2012 - 5 C 4.12

    Revisionsbegründungsfrist; Telefax; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2023 - 24 ZB 23.1112
    Der Anspruch auf Beihilfe ist grundsätzlich nach den zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen geltenden Vorschriften zu beurteilen, für die Beihilfe beantragt wird (stRspr, z.B. BVerwG, U.v. 8.11.2012 - 5 C 4.12 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 05.05.2010 - 2 C 12.10

    Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

  • BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73

    Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter

  • BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 165.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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